FAQ
Wie erfolgt die Übernahme meiner Buchhaltung?
Mit der Übertragung Ihrer Buchhaltungsagenden geben Sie uns einen großen Vertrauensvorschuss, den wir natürlich sehr ernst nehmen und wir hier entsprechend vertraulich mit Ihren Daten umgehen. Deshalb ist es uns wichtig alles transparent zu gestalten und Ihnen schon vorab einen Überblick über den Ablauf zu geben.
- Wie können wichtige Geschäftsvorgänge richtig und effizient verbucht werden
- Welche Konten sind für die Aussagefähigkeit Ihres Rechnungswesen wichtig und welche sollten zur optimalen Übersicht für Sie eingerichtet werden
- Welche Kostenstellen können für eine zielgenaue Buchhaltung eingerichtet werden
- Welche Auswertungen benötigen Sie, um Ihre wirtschaftliche Situation bestmöglich analysieren zu können
- Welche Daten können von uns importiert werden, wie Ausgangsrechnungen, etc.
- Welche Buchungsperiode ist zweckmäßig (vierteljährlich, monatlich, wöchentlich)
- Selbstverständlich erhalten Sie nach dem Gespräch von uns eine unverbindliche Kostenschätzung.
Wann kann der Wechsel Ihrer Buchhaltung erfolgen?
Die Übernahme Ihrer Buchhaltung ist zu jedem Zeitpunkt möglich, dh auch unterjährig.
Wie erfolgt die Übernahme der Personalverrechnung?
Vor Übernahme der Personalverrechnung klären wir gemeinsam mit Ihnen unter anderem folgende Fragen:
- Welche Auswertungen benötigen Sie, um Ihre wirtschaftliche Situation bestmöglich analysieren zu können
- Bis wann erhalten wir die für die Abrechnung relevanten Daten (zB Meldungen betreffend Überstunden, Spesenabrechnung)
- Wie ist bei Neueintritten, wie bei Austritten und Änderungsmeldungen (Wechsel von geringfügig zu Vollversichert und umgekehrt) zu verfahren
- Welche Daten werden bei Ihnen im Haus erfasst, welche gegebenenfalls bei uns in der Kanzlei (zB Urlaubsaufzeichnungen)
- Wer von Ihren Mitarbeitern darf welche vertrauliche Informationen erhalten
- Die Übernahme der Personalverrechnung kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt erfolgen
Wie erfolgt die Honorarverrechnung?
Es ist uns ein großes Anliegen, dass Abrechnung unsere Honorare für Sie transparent, übersichtlich und nachvollziehbar gestaltet ist. In der Praxis hat sich bei unseren Klienten eine Kombination aus einer Pauschalhonorarvereinbarung mit getrennter Abrechnung von zusätzlich benötigten Leistungen (Zusatzleistungen) bewährt. Damit haben Sie einerseits die Sicherheit von im vorhinein fixierten Beträgen und zahlen andererseits nur für Leistungen, die Sie tatsächlich nachfragen. Selbstverständlich finden Sie in unseren Anboten eine genaue Beschreibung welche Leistungen jedenfalls in der Pauschale enthalten sind und welche unter die Zusatzleistungen fallen.
Welche Unterlagen werden für die Übernahme Ihrer Buchhaltung benötigt?
Bei Übernahme Ihrer Buchhaltung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Für das laufende Jahr:
- Saldenliste Sachkonten, Debitoren und Kreditoren bis zum letzten Buchungstag
- OP-Listen Debitoren und Kreditoren bis zum letzten Buchungstag
- Ausdruck der Kontenblätter bis zum letzten Buchungstag
Für das letzte abgeschlossene Jahr:
- Jahresabschluss
- Anlagenverzeichnis
- Saldenlisten Sachkonten, Debitoren und Kreditoren zum Bilanzstichtag
- OP-Listen Debitoren und Kreditoren zum Bilanzstichtag
- Ausdruck der Kontenblätter
Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne bei der Organisation der Unterlagen behilflich und bereiten Ihnen ein Mail auf, welche Unterlagen wir von Ihrer ehemaligen Kanzlei benötigen.
Wie sieht es im Bereich Gründungsberatung aus?
In Zusammenhang mit dem Leistungsfeld „Gründungsberatung“ bieten wir Ihnen folgende Services an:
- Beratung welche Amtswege wahrgenommen werden müssen
- Gemeinsame Erstellung eines Businessplans in ausführlicher Form oder in kompakter Form für Anträge, wie für das AMS Unternehmensgründungs-programm (UGP)
- Steuernummer-Antrag an die zuständigen Behörden
- Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
- Anmeldung / Abmeldung von Dienstnehmern
- Klärung aller Arbeits- und Sozialversicherungsrechtlicher Unklarheiten
- Korrekte kollektivvertragliche Einstufung der Dienstnehmer