Was bringt der erweiterte Lockdown-Umsatzersatz ab 17.11.2020 für Unternehmen?
Die Details zum Umsatzersatz für Unternehmen, welche bereits seit dem 3.11.2020 von einem Lockdown betroffen sind, haben wir bereits in einem früheren Newsbeitrag vorgestellt. Heute wurde nunmehr die Verordnung betreffend dem erweiterten Umsatzersatz für jene Branchen – die ab dem 17.11.2020 bis zum 6.12.2020 vom Lockdown betroffen sind – veröffentlicht. Dieser Umsatzersatz ersetzt bei körpernahen Dienstleistungen 80% des Umsatzes und bei Handelsbetrieben und sonstigen Betrieben je nach Branche zwischen 20% und 60% des Umsatzes. Anträge können noch bis 15.12. gestellt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese zeitlich vor Beantragung des Fixkostenzuschusses 800.000 eingebracht werden.
Rahmenbedingungen des erweiterten Lockdown-Umsatzersatzes
Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den vom erweiterten Lockdown betroffenen Unternehmen 80 % ihres Umsatzes ersetzt. Die Beantragung kann ab heute bis spätestens 15.12.2020 über Finanz-Online erfolgen. Die geänderten Rahmenbedingungen des erweiterten Lockdown-Umsatzersatzes stellen sich wie folgt dar:
Körpernahe Dienstleistungen bekommen für die Zeit der Schließung 80 % des Umsatzes vom Vergleichszeitraum November 2019 ersetzt.
Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen zwischen Dienstleistung und Handel sollen unterschiedliche Kompensationsweisen gelten, da es auch unterschiedliche Branchenkennzahlen gibt. Für den Handel gibt es aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen Abstufungen. Hierfür gelten drei Kriterien:
- Rohertrag der jeweiligen Branchen
- Aufholeffekte
- Verderblichkeit und Saisonalität der Waren
Dies stellt sich in der Praxis je nach Tätigkeitsfeld des Antragstellers/der Antragstellerin wie folgt dar:
Ein Blumengeschäft, das während des Lockdowns viele Waren aufgrund der Verderblichkeit entsorgen muss, erhält 60 % Umsatzersatz. Ebenso Geschäfte die Schuhe und Lederwaren oder Bekleidung verkaufen.
Unternehmen aus der Branche Metallwaren und Baubedarf, Sportgeräte oder Vorhänge, Teppiche und Tapeten erhalten 40 % Umsatzersatz.
Den niedrigsten Wert erhält mit 20 % ein Unternehmen, das Möbel und Einrichtungsgegenstände verkauft, weil hier kaum Wertverlust stattfindet und es für die Qualität der Ware nicht entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt sie verkauft wird. Das gilt auch für den Handel mit Unterhaltungselektronik oder den Fahrzeughandel.
Zusammenspiel mit dem FKZ 800.000
Wird ein Lockdown-Umsatzersatz in Anspruch genommen, ist ein Antrag betreffend Fixkostenzuschuss 800.000 für den Betrachtungszeitraum November 2020 unzulässig. In einem solchen Fall ist bei der Antragstellung der Betrachtungszeitraum November 2020 auszuklammern.
Wird nur für einen Teil des Betrachtungszeitraum ein Lockdown-Umsatzersatz in Anspruch genommen, ist der berechnete Betrag für den FKZ 800.000 zu kürzen.
Zwecks einer geordneten Abwicklung dieser Regelungen hat der Antrag für den Lockdown-Umsatzersatz vor dem Antrag für den FKZ 800.000 stattzufinden.