Einkommensteuer-Vorauszahlungen per Lastschriftmandat

Seit 01.07.2019 ist es für Abgabepflichtige möglich, Ihre Einkommensteuer-Vorauszahlungen auch per Lastschriftmandat zu entrichten. Wenn man das Lastschriftverfahren nutzen möchte, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder erteilt der Abgabepflichtige der zuständigen Abgabenbehörde ein Lastschriftmandat über Finanz-Online oder es ist über ein entsprechendes Formular (Formular SEPA1 auf www.bmf.gv.at – „Formulare“) unterschrieben im Original an die auf dem Formular genannte Adresse zu übermitteln.

Ein SEPA-Lastschriftmandat kann für die Einziehung von Abgaben nur erteilt werden, wenn

  • das Abgabenkonto keinen vollstreckbaren Rückstand ausweist,
  • kein Antrag auf Zahlungserleichterung eingebracht oder keine Bewilligung einer Zahlungserleichterung aufrecht ist,
  • kein Antrag auf Aussetzung der Einhebung eingebracht und
  • kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Abgabepflichtigen eröffnet wurde.

Das SEPA-Lastschriftmandat verliert seine Gültigkeit, wenn

  • oben genannte Voraussetzungen nach Mandatserteilung eintreten,
  • die Abgabenschuld aus Gründen, die vom Mandatsgeber zu vertreten sind, nicht verrechnet werden kann oder
  • während eines Zeitraums von 36 Monaten ab Erteilung oder ab der letzten Transaktion keine Einziehung mehr erfolgt.

Sobald ein SEPA-Lastschriftmandat wirksam erteilt ist, erhaltet der Abgabenpflichtige wenige Tage vor jedem Einzug eine Vorabinformation. Diese informiert über Zeitpunkt und Höhe der Abbuchung. Solange eine solche Vorabinformation nicht ergangen ist, muss weiterhin die fällige Einkommensteuer-Vorauszahlung überwiesen bzw. eingezahlt werden. Bei Änderung der Kontoverbindung des Mandatsgebers endet die Gültigkeit des erteilten SEPA-Lastschriftmandats.

Der Mandatsgeber hat für die neue Kontoverbindung ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das Mandat kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich der Abgabenbehörde gegenüber zu erklären. Entweder über Finanz-Online, im Postweg oder per Telefax.

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